Wann brauchen Sie ein Motorradgutachten?

Ob Unfallschaden, Verkauf oder Versicherungsstreit: Ein Motorradgutachten liefert die objektive Grundlage, die Sie brauchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder eine faire Transaktion sicherzustellen.

  • UnfallschadenBei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Motorradfahrer dieselben Rechte wie Autofahrer. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für das Gutachten. Ich dokumentiere den Schaden vollständig und sorge dafür, dass alle Positionen korrekt reguliert werden.
  • Kauf oder VerkaufEin Gutachten schützt beide Seiten. Als Käufer wissen Sie genau was Sie kaufen. Als Verkäufer belegen Sie den Zustand und den Wert Ihrer Maschine nachvollziehbar.
  • VersicherungFür hochwertige Motorräder oder Maschinen mit Liebhaberwert empfiehlt sich ein Wertgutachten als Grundlage für die Versicherungssumme. So wird im Schadensfall der tatsächliche Wert erstattet.
  • Streit über ReparaturkostenWenn Sie mit einer Werkstattrechnung nicht einverstanden sind oder eine Versicherung Positionen kürzt, liefert ein unabhängiges Gutachten die sachliche Grundlage für Ihren Widerspruch.

Was beim Motorrad begutachtet wird

Die Begutachtung eines Motorrads folgt denselben Standards wie bei einem Pkw. Alle schadensrelevanten Bereiche werden systematisch geprüft und dokumentiert.

  • Rahmen, Fahrwerk und Gabel auf Verformungen und Risse
  • Motor, Getriebe und Antriebsstrang
  • Bremsen, Räder und Bereifung
  • Verkleidungsteile, Lenker und Anbauteile
  • Elektrik und Beleuchtung
  • Zubehör und Sonderausstattung
  • Vollständige Fotodokumentation

Besonderheit Motorrad: Rahmenschäden sind bei Motorrädern häufig schwerer zu erkennen als bei Pkw und können die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen. Eine gründliche Begutachtung durch einen Fachmann ist nach jedem Sturz oder Unfall dringend empfohlen, auch wenn der sichtbare Schaden gering erscheint.

Unfallgutachten für Motorradfahrer

Nach einem Unfall mit dem Motorrad gelten dieselben Grundsätze wie beim Auto. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Zusätzlich zu den Reparaturkosten können folgende Positionen geltend gemacht werden:

  • Merkantile Wertminderung der Maschine
  • Nutzungsausfall oder Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug
  • Beschädigte Schutzausrüstung wie Helm, Jacke oder Handschuhe
  • Abschleppkosten wenn das Motorrad nicht fahrbereit war
  • Aufwandspauschale für den organisatorischen Aufwand

Ich berate Sie gerne zu allen Positionen, die Ihnen zustehen, und helfe Ihnen dabei, Ihren Schadensersatz vollständig durchzusetzen.

Häufige Fragen zum Motorradgutachten

Gilt das Gutachten auch für Roller und Leichtkrafträder?
Ja. Ich begutachte alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge, vom 50er Roller bis zur Superbike. Die Grundsätze der Schadensbewertung und Regulierung sind dieselben wie bei Motorrädern.
Was passiert wenn mein Motorrad nach dem Unfall ein Totalschaden ist?
Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert der Maschine ermittelt. Davon wird der Restwert abgezogen. Die Differenz ist der Betrag, den die gegnerische Versicherung zahlen muss. Ich ermittle beide Werte nachvollziehbar und marktgerecht.
Muss ich das Motorrad zu Ihnen bringen?
Nein. Ich komme zu Ihnen. Die Besichtigung findet dort statt wo das Motorrad steht, ob zu Hause, in einer Werkstatt oder an der Unfallstelle.
Was ist mit beschädigter Schutzausrüstung?
Beschädigte Schutzausrüstung wie Helm, Motorradjacke, Handschuhe oder Stiefel sind bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls erstattungsfähig. Ich weise auf diese Positionen im Gutachten hin.
Wie schnell erhalte ich das Gutachten?
Nach der Besichtigung erhalten Sie das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen in digitaler Form.