Was ein Unfallgutachten enthält

Ein Unfallgutachten dokumentiert den Schaden vollständig und für alle Beteiligten nachvollziehbar. Es bildet die Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung und schützt Sie davor, dass Positionen gekürzt oder übergangen werden.

  • Genaue Dokumentation des Schadensumfangs mit Fotos
  • Detaillierte Kalkulation der erforderlichen Reparaturkosten
  • Einschätzung der Reparaturdauer
  • Merkantile Wertminderung des Fahrzeugs
  • Hinweise auf verdeckte Schäden
  • Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • UPE-Aufschläge und Verbringungskosten wo zutreffend

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Nicht jeder Schaden erfordert ein vollständiges Gutachten. Als Faustregel gilt: ab einem Schaden von etwa 750 Euro ist ein Sachverständigengutachten empfehlenswert. In folgenden Situationen ist es besonders wichtig:

  • Die Schuldfrage ist nicht eindeutig geklärt
  • Sie vermuten verdeckte Schäden hinter Verkleidungen oder Trägern
  • Die Versicherung des Unfallgegners kürzt oder zweifelt den Schaden an
  • Ihr Fahrzeug ist noch relativ neu oder hochwertig
  • Es könnte eine merkantile Wertminderung vorliegen

Wichtig: Sie haben das Recht, selbst einen Sachverständigen zu wählen. Sie müssen das Gutachten nicht beim Gutachter der gegnerischen Versicherung erstellen lassen. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherung.

So läuft die Begutachtung ab

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Kontakt aufnehmen

Sie rufen an oder schreiben mir per E-Mail. Ich melde mich noch am selben Tag bei Ihnen und bespreche das weitere Vorgehen.

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Fahrzeug besichtigen

Ich komme zu Ihnen oder zum Fahrzeug. Die Besichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt stattfinden.

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Gutachten erhalten

Sie erhalten das fertige Gutachten schnell in digitaler Form. Es ist vollständig und in einer Form, die von Versicherungen und Gerichten anerkannt wird.

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Versicherung reguliert

Das Gutachten geht an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Gutachterkosten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet. Sie haben keinen finanziellen Aufwand.

Reparatur oder fiktive Abrechnung

Nachdem das Gutachten vorliegt, haben Sie die Wahl. Sie können das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen und die Reparaturrechnung mit der Versicherung abrechnen. Oder Sie entscheiden sich für eine fiktive Abrechnung: Sie erhalten den im Gutachten ausgewiesenen Betrag ausgezahlt, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das Geld gehört Ihnen.

Beide Varianten sind rechtlich zulässig. Ich erkläre Ihnen im Gespräch, welche Option in Ihrer Situation sinnvoller ist und worauf Sie dabei achten sollten.

Tipp zur fiktiven Abrechnung: Wenn Sie fiktiv abrechnen und das Fahrzeug später doch reparieren oder verkaufen, empfiehlt sich eine Reparaturbestätigung. Diese schützt Sie bei einem späteren Unfall oder Verkauf vor Diskussionen über Altschäden.

Weitere erstattungsfähige Positionen

Neben den reinen Reparaturkosten haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel Anspruch auf weitere Positionen. Das Gutachten bildet die Grundlage für die vollständige Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche.

  • Merkantile Wertminderung des Fahrzeugs
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Reparaturdauer
  • An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
  • Abschleppkosten wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war
  • Aufwandspauschale für den organisatorischen Aufwand
  • Anwaltskosten bei Bedarf

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen mir und der Versicherung.
Darf ich mir den Sachverständigen selbst aussuchen?
Ja. Sie haben das freie Auswahlrecht. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Wählen Sie einen unabhängigen Sachverständigen, der Ihre Interessen vertritt.
Was passiert wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Das kommt vor. In diesem Fall empfehle ich die Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts. Dessen Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?
Nach der Besichtigung erhalten Sie das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Bei dringendem Bedarf sprechen Sie mich bitte direkt an.
Was ist wenn ich mitschuldig am Unfall bin?
Bei Teilschuld wird der Schaden anteilig reguliert. Auch in diesem Fall ist ein Gutachten sinnvoll, um den tatsächlichen Schadensumfang zu dokumentieren. Ich berate Sie gerne zu Ihrer konkreten Situation.
Gilt das auch für Kaskoschäden?
Bei Kaskoschäden gelten andere Bedingungen. Die eigene Versicherung stellt häufig einen eigenen Gutachter. Ich berate Sie auch hier und kann ein unabhängiges Gegengutachten erstellen wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.