Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Ein rechtssicheres Gutachten ist die Grundlage dafür, dass Sie Ihren vollen Schadensersatz erhalten.
Was ein Unfallgutachten enthält
Ein Unfallgutachten dokumentiert den Schaden vollständig und für alle Beteiligten nachvollziehbar. Es bildet die Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung und schützt Sie davor, dass Positionen gekürzt oder übergangen werden.
- Genaue Dokumentation des Schadensumfangs mit Fotos
- Detaillierte Kalkulation der erforderlichen Reparaturkosten
- Einschätzung der Reparaturdauer
- Merkantile Wertminderung des Fahrzeugs
- Hinweise auf verdeckte Schäden
- Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert und Restwert
- UPE-Aufschläge und Verbringungskosten wo zutreffend
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Nicht jeder Schaden erfordert ein vollständiges Gutachten. Als Faustregel gilt: ab einem Schaden von etwa 750 Euro ist ein Sachverständigengutachten empfehlenswert. In folgenden Situationen ist es besonders wichtig:
- Die Schuldfrage ist nicht eindeutig geklärt
- Sie vermuten verdeckte Schäden hinter Verkleidungen oder Trägern
- Die Versicherung des Unfallgegners kürzt oder zweifelt den Schaden an
- Ihr Fahrzeug ist noch relativ neu oder hochwertig
- Es könnte eine merkantile Wertminderung vorliegen
Wichtig: Sie haben das Recht, selbst einen Sachverständigen zu wählen. Sie müssen das Gutachten nicht beim Gutachter der gegnerischen Versicherung erstellen lassen. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherung.
So läuft die Begutachtung ab
Kontakt aufnehmen
Sie rufen an oder schreiben mir per E-Mail. Ich melde mich noch am selben Tag bei Ihnen und bespreche das weitere Vorgehen.
Fahrzeug besichtigen
Ich komme zu Ihnen oder zum Fahrzeug. Die Besichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt stattfinden.
Gutachten erhalten
Sie erhalten das fertige Gutachten schnell in digitaler Form. Es ist vollständig und in einer Form, die von Versicherungen und Gerichten anerkannt wird.
Versicherung reguliert
Das Gutachten geht an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Gutachterkosten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet. Sie haben keinen finanziellen Aufwand.
Reparatur oder fiktive Abrechnung
Nachdem das Gutachten vorliegt, haben Sie die Wahl. Sie können das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen und die Reparaturrechnung mit der Versicherung abrechnen. Oder Sie entscheiden sich für eine fiktive Abrechnung: Sie erhalten den im Gutachten ausgewiesenen Betrag ausgezahlt, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das Geld gehört Ihnen.
Beide Varianten sind rechtlich zulässig. Ich erkläre Ihnen im Gespräch, welche Option in Ihrer Situation sinnvoller ist und worauf Sie dabei achten sollten.
Tipp zur fiktiven Abrechnung: Wenn Sie fiktiv abrechnen und das Fahrzeug später doch reparieren oder verkaufen, empfiehlt sich eine Reparaturbestätigung. Diese schützt Sie bei einem späteren Unfall oder Verkauf vor Diskussionen über Altschäden.
Weitere erstattungsfähige Positionen
Neben den reinen Reparaturkosten haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel Anspruch auf weitere Positionen. Das Gutachten bildet die Grundlage für die vollständige Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche.
- Merkantile Wertminderung des Fahrzeugs
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Reparaturdauer
- An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
- Abschleppkosten wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit war
- Aufwandspauschale für den organisatorischen Aufwand
- Anwaltskosten bei Bedarf